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E-Rechnung erstellen — kostenlos, gesetzeskonform ab 2027/2028, ohne Anmeldung

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Gesetzeskonform

Erfüllt die Anforderungen an E-Rechnungen, die ab 2027/2028 für alle Unternehmen Pflicht werden. Inklusive Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG).

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Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das Software automatisch verarbeiten kann. In Deutschland sind die gängigen Formate XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML). Ein einfaches PDF oder eine Papierrechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (Wachstumschancengesetz). Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen bei inländischen Umsätzen an andere Unternehmen (B2B).

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Ein normales PDF ist nur ein digitales Abbild der Rechnung und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte XML-Daten nach EN 16931 – wie XRechnung oder ZUGFeRD. Bis Ende 2026 dürfen einfache PDFs übergangsweise noch verschickt werden, wenn der Empfänger zustimmt.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind sie durch das Jahressteuergesetz 2024 befreit – sie dürfen aber freiwillig E-Rechnungen stellen, und viele Geschäftskunden verlangen sie. Auf Rechnungen ohne Umsatzsteuer gehört der Hinweis auf § 19 UStG.