RechnungsHeld
E-Rechnung erstellen — kostenlos, gesetzeskonform ab 2027/2028, ohne Anmeldung
Formular ausfüllen, herunterladen, fertig: eine gültige E-Rechnung (ZUGFeRD-PDF und XRechnung) in unter einer Minute — direkt im Browser, ohne Konto.
Ihre Daten werden nicht gespeichert — alles bleibt in Ihrem Browser.
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3 Rechnungen pro Monat kostenlos. Keine Anmeldung, keine Kreditkarte.
Gesetzeskonform
Erfüllt die Anforderungen an E-Rechnungen, die ab 2027/2028 für alle Unternehmen Pflicht werden. Inklusive Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG).
Privat & sicher
Ihre Rechnungsdaten verlassen Ihren Browser nicht und werden nirgendwo gespeichert.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das Software automatisch verarbeiten kann. In Deutschland sind die gängigen Formate XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML). Ein einfaches PDF oder eine Papierrechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (Wachstumschancengesetz). Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen bei inländischen Umsätzen an andere Unternehmen (B2B).
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein. Ein normales PDF ist nur ein digitales Abbild der Rechnung und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte XML-Daten nach EN 16931 – wie XRechnung oder ZUGFeRD. Bis Ende 2026 dürfen einfache PDFs übergangsweise noch verschickt werden, wenn der Empfänger zustimmt.
Was gilt für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind sie durch das Jahressteuergesetz 2024 befreit – sie dürfen aber freiwillig E-Rechnungen stellen, und viele Geschäftskunden verlangen sie. Auf Rechnungen ohne Umsatzsteuer gehört der Hinweis auf § 19 UStG.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist ein deutsches E-Rechnungsformat: eine PDF-Datei, in die maschinenlesbare XML-Daten nach EN 16931 eingebettet sind. Der Empfänger sieht eine normale Rechnung, Buchhaltungssoftware liest die Daten automatisch ein. ZUGFeRD ab Version 2 (Profil EN 16931/XRechnung) erfüllt die Anforderungen der E-Rechnungspflicht – genau dieses Format erstellt RechnungsHeld.
Wie erstelle ich eine ZUGFeRD-Rechnung kostenlos?
Mit RechnungsHeld direkt im Browser: Formular ausfüllen, auf „E-Rechnung erstellen“ klicken und das ZIP herunterladen – darin liegen die ZUGFeRD-PDF und die XRechnung-XML. Ohne Anmeldung, bis zu drei Rechnungen pro Monat kostenlos. Die erzeugten Dateien wurden erfolgreich gegen die offiziellen Prüfregeln (KoSIT-Validator) getestet.
Wie kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen und auslesen?
Eine erhaltene ZUGFeRD- oder XRechnung öffnen Sie mit dem kostenlosen Lesewerkzeug von RechnungsHeld: Datei hochladen, und Absender, Positionen, Beträge und Zahlungsdaten erscheinen verständlich auf Deutsch. Die Datei wird dabei nur in Ihrem Browser verarbeitet und nirgendwo hochgeladen oder gespeichert.